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KONTO & KARTEDas Konto, über das alles läuft. Welche Modelle es gibt, wo die Kosten stehen und welche Rechte dir beim Wechsel zustehen.
WeiterlesenDie Leistung ist überall weitgehend dieselbe. Unterschiedlich ist, wie sie bezahlt wird.
Kein Grundpreis, keine Auflagen. Die Gegenfinanzierung läuft über andere Produkte des Hauses. Achte darauf, ob Einzelposten wie Karte, Überweisung am Schalter oder Bargeldabhebung separat berechnet werden.
Der Grundpreis entfällt, wenn monatlich ein Mindestbetrag eingeht. Der Haken liegt in der Definition: Manche Institute zählen jeden Eingang, andere nur Gehalt oder Rente. Wer selbstständig ist oder in Elternzeit geht, fällt leicht heraus.
Ein fester Monatsbetrag, dafür sind Karten und Buchungen enthalten. Rechnet sich, wenn du Leistungen nutzt, die einzeln berechnet würden, etwa Bargeld am Schalter oder eine Kreditkarte mit Versicherungspaket.
Niedriger Grundpreis plus ein Betrag je Buchung. Bei wenigen Bewegungen günstig, bei vielen Daueraufträgen und Lastschriften schnell teurer als eine Pauschale.
Jede Bank muss vor Vertragsschluss eine standardisierte Entgeltinformation herausgeben, und einmal im Jahr eine Entgeltaufstellung über das, was tatsächlich angefallen ist. Die Begriffe darin sind europaweit vereinheitlicht.
Das ist die einzige wirklich vergleichbare Grundlage. Werbeseiten nennen den Grundpreis, die Entgeltinformation nennt auch das, was danach kommt: Ersatzkarte, Bargeld am fremden Automaten, Überweisung in Fremdwährung, Rücklastschrift.
Worauf es beim Vergleich ankommt
Seit 2016 ist der Wechsel gesetzlich geregelt. Die neue Bank ist verpflichtet, die alte einzubinden: Sie holt die Liste der Daueraufträge und Lastschriften ein, richtet sie neu ein und informiert auf Wunsch deine Zahlungspartner. Für dich ist der Service kostenlos.
Die Fristen sind knapp bemessen, in der Praxis ist der Wechsel innerhalb weniger Werktage erledigt. Trotzdem lohnt es, das alte Konto noch einige Wochen offen zu halten, bis sichergestellt ist, dass alle Abbuchungen umgezogen sind.
Was der Service nicht abdeckt
Guthaben sind innerhalb der EU je Kunde und Institut bis 100.000 Euro gesetzlich abgesichert. Viele deutsche Banken gehören zusätzlich einem freiwilligen Sicherungssystem an, das darüber hinausgeht. Entscheidend ist das Institut, nicht die Zahl der Konten.
Jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, unabhängig von Bonität oder Wohnsitz. Es wird auf Guthabenbasis geführt. Die Bank darf ein angemessenes Entgelt verlangen, den Antrag aber nur in engen Ausnahmefällen ablehnen.
Jedes Girokonto lässt sich auf Verlangen in ein P-Konto umwandeln. Damit bleibt ein monatlicher Grundfreibetrag vor Pfändung geschützt, der sich durch Unterhaltspflichten erhöht. Die Umwandlung ist ein Recht, kein Entgegenkommen, und darf nicht extra bepreist werden.
Der Dispo ist ein eingeräumter Kreditrahmen auf dem Girokonto. Er kostet nichts, solange er nicht genutzt wird, und ist teuer, sobald er dauerhaft in Anspruch genommen wird. Zweistellige Zinssätze sind hier üblich.
Noch teurer wird es bei einer geduldeten Überziehung, also wenn du über den eingeräumten Rahmen hinausgehst. Wer den Dispo über Monate nicht abbaut, fährt mit einem Ratenkredit zur Umschuldung in aller Regel deutlich günstiger.
Hinweis
Dieser Text erklärt Begriffe und Zusammenhänge. Er ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt. Ob eine Anlageform zu deiner Lebenssituation passt, hängt von Dingen ab, die ein allgemeiner Ratgeber nicht kennt. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Bank, eine Steuerberatung oder eine Verbraucherzentrale.