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STEUERNZinsen, Dividenden und Kursgewinne werden in Deutschland pauschal besteuert. Welche Begriffe dahinterstehen und an welchen Stellen du selbst aktiv werden musst.
Begriffe ansehenKapitalerträge werden nicht mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz belastet, sondern mit einem festen Satz von 25 Prozent. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer selbst, was zusammen 26,375 Prozent ergibt.
Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich 8 oder 9 Prozent, je nach Bundesland, ebenfalls berechnet auf die Steuer und nicht auf den Ertrag. Die Gesamtbelastung liegt dann bei ungefähr 27,8 bis 27,99 Prozent.
Beispiel ohne Kirchensteuer
Ein inländisches Institut führt diese Beträge direkt ans Finanzamt ab. Du musst dafür nichts tun, siehst aber auch nur den Nettobetrag auf dem Konto.
Ein Teil der Kapitalerträge bleibt steuerfrei. Der Sparerpauschbetrag liegt Stand 2026 bei 1.000 Euro im Jahr für Alleinstehende und bei 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Paare. Er gilt für alle Kapitalerträge zusammen, nicht je Konto oder Depot.
Ohne Freistellungsauftrag passiert nichts
Wer insgesamt sehr wenig verdient, kann stattdessen eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Dann bleibt der Ertrag auch oberhalb des Pauschbetrags unbesteuert.
Fonds zahlen bereits auf Fondsebene Steuern. Damit dieselben Erträge nicht doppelt belastet werden, bleibt beim Anleger ein fester Anteil steuerfrei. Wie hoch er ist, hängt davon ab, was im Fonds liegt.
| Fondsart | Aktienquote | Steuerfrei | Effektive Belastung |
|---|---|---|---|
| Aktienfonds | mindestens 51 % | 30 % | rund 18,5 % |
| Mischfonds | mindestens 25 % | 15 % | rund 22,4 % |
| Anleihefonds | unter 25 % | keine | 26,375 % |
Die Teilfreistellung zieht die Bank von sich aus ab. Wichtig ist sie trotzdem zu kennen, weil sie erklärt, warum von einem Fondsgewinn mehr übrig bleibt als von einem Zinsertrag in gleicher Höhe.
Bei einem thesaurierenden Fonds gibt es keine Ausschüttung, an der die Steuer ansetzen könnte. Damit nicht jahrzehntelang gar nichts besteuert wird, gibt es die Vorabpauschale: einen rechnerischen Mindestertrag, der zu Beginn eines Jahres für das abgelaufene Jahr angesetzt wird.
Grundlage ist ein Basiszins, den die Deutsche Bundesbank jährlich veröffentlicht. Davon werden 70 Prozent auf den Fondswert zu Jahresbeginn angewendet. Der tatsächliche Wertzuwachs des Jahres ist die Obergrenze. Ist der Fonds im Minus, fällt keine Vorabpauschale an.
Sie wird später verrechnet
Deckung auf dem Verrechnungskonto
Verluste verfallen nicht. Die Bank führt sogenannte Verlustverrechnungstöpfe und verrechnet neue Gewinne zuerst mit alten Verlusten, bevor sie Steuer abführt. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen dabei nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit Zinsen oder Fondsgewinnen.
Wer bei mehreren Banken handelt, kann Töpfe nicht automatisch zusammenführen. Dafür gibt es die Verlustbescheinigung, die bis zum 15. Dezember des Jahres beantragt werden muss. Danach lässt sich der Verlust nur noch im selben Depot nutzen.
Hinweis
Dieser Text erklärt Begriffe und Zusammenhänge. Er ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt. Ob eine Anlageform zu deiner Lebenssituation passt, hängt von Dingen ab, die ein allgemeiner Ratgeber nicht kennt. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Bank, eine Steuerberatung oder eine Verbraucherzentrale.